Der Präsident Lukas Jauslin durfte an der vergangenen Kirchgemeindeversammlung 42 Stimmberechtigte begrüssen. Im Jahresbericht des Präsidenten wurden die zahlreichen Veranstaltungen des vergangenen Kirchenjahres erwähnt. Die Pfarrwahlkommission hat Silvia Bolatzki als neue Pfarrerin per 1. Mai 2025 vorgeschlagen. Die Pfarrerin hat sich der Versammlung persönlich vorgestellt und dem Antrag „Stille Wahl“ wurde einstimmig zugestimmt. Weiter wurde Thomas Schmutz als neuer Revisor gewählt. Der Antrag für die Unterstützung des Vereins Roma Nàdej wurde für die nächsten zwei Jahre bewilligt. Das Budget 2025 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 7‘600, bei einem Aufwand von CHF 720‘100.00 und einem Ertrag von CHF 712‘500.00, sowie die gleichbleibenden Steuersätze wurden genehmigt. Auch wurde die neue Kirchgemeindeordnung beschlossen. Der Präsident hat das Programm für das nächste Semester vorgestellt. Mit einem Applaus wurde Trudi Schaffner gedankt. Sie wird ihr Amt als Sigristin in Bennwil per Ende Jahr beenden. Ebenfalls verabschiedet und verdankt wurden Thomas Schneider (Revisor), Magdalena Hess (Team „Fiire mit de Chliine“) und Peter Bächtold (Präsidium Pfarrwahlkommission). Per 1. Januar 2025 suchen wir einen Sigristen/eine Sigristin für die Kirche in Bennwil und ab nächstem Sommer auch für die Kirche Hölstein. Interessierte sollen sich bitte im Sekretariat melden. Lukas Jauslin bedankte sich herzlich bei allen, die sich in irgendeiner Weise für unsere Kirchgemeinde engagieren, wünschte allen eine schöne Weihnachtszeit und lud die Anwesenden zum Apéro ein.
Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet am Dienstag, 17. Juni 2025 um 20 Uhr im Kirchgemeindehaus Sunnewirbel statt.
Rechtsmittelbelehrung:
Neue Kirchgemeindeordnung: fakultatives Referendum
Die an der Kirchgemeindeversammlung vom 26.11.2024 beschlossene neue Kirchgemeindeordnung unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Bestimmungen stehen in § 98 der Kirchenordnung der ERK BL. Die Frist beträgt 60 Tage ab Publikation; es müssen ein Zwanzigstel der stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde unterschreiben. Es ist von einem Referendumskomitee bei der Kirchenpflege anzumelden und einzureichen. Der Text kann auf unserer Homepage eingesehen werden; die Kirchenordnung der ERK BL ist unter refbl.ch/Rechtstexte zu finden.