Rechtsmittelbelehrung bei Wahlen

Wahlen in die Kirchenpflege, die Synode, das Pfarramt

Bei Verdacht auf Stimm- und Wahlrechtsverletzung kann innert drei Tagen nach Publikation oder nach Kenntnisnahme der Verletzung Beschwerde erhoben werden. Diese ist einzureichen an:

Rekurskommission der ERK BL
c/o Kirchensekretariat
Obergestadeck 15
Postfach
4410 Liestal

Kirchenordnung § 95 Abs. 3