Rechtsmittelbelehrung bei Wahlen

Wahlen in die Kirchenpflege oder Synode

Bei Verdacht auf Stimm- und Wahlrechtsverletzung kann innert drei Tagen nach Publikation oder nach Kenntnisnahme der Verletzung Beschwerde erhoben werden. Diese ist einzureichen an:

Rekurskommission der ERK BL
c/o Kirchensekretariat
Obergestadeck 15
Postfach
4410 Liestal