Volksabstimmung über die neue Kirchenverfassung der Reformierten Kirche BL

27. September 2020: Volksabstimmung über die neue Kirchenverfassung der Reformierten Kirche Baselland

Die Kirchenverfassung der Reformierten Kirche Baselland wurde einer Totalrevision unterzogen. Im November 2019 wurde sie von der Synode in Zweiter Lesung einstimmig verabschiedet. Ursprünglich hätte die Volksabstimmung am 17. Mai 2020 stattfinden sollen. Aufgrund der Corona-Krise (COVID-19) hatte der Bundesrat Mitte März entschieden, auf die Volksabstimmung zu verzichten. Nun sind die stimmberechtigten Mitglieder der Reformierten Kirche Baselland am 27. September 2020 aufgerufen, über die neue Kirchenverfassung abzustimmen. Der Kirchenrat und die Synode empfehlen ein Ja zur neuen Verfassung.

Rund 68 Jahre alt ist die aktuell geltende Kirchenverfassung der Reformierten Kirche Baselland – sie datiert vom Juli 1952. In den vergangenen Jahrzehnten erwies sie gute Dienste. Doch nun ist sie in die Jahre gekommen. Aus diesem Grund wurde der Kirchenrat im Sommer 2016 von der Synode beauftragt, die Kirchenverfassung einer Totalrevision zu unterziehen.

Die Kirchenverfassung ist das Grundgesetz der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft. Darin werden die Aufgabe und Zugehörigkeit, der Aufbau und die Organisation, die Befugnisse der kirchlichen Organe und Grundsätze des Haushalts sowie die mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte geregelt.

Die neue Verfassung soll mit ihren 20 Paragraphen einen zeitgemässen Rahmen für aktuelle Herausforderungen schaffen. Sie trägt den gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen und Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte Rechnung. Verschiedene Dinge werden neu oder anders geregelt als in der aktuellen Kirchenverfassung. «Bewährtes bleibt erhalten, aber gleichzeitig wird der Weg bereitet, dass wir als Kirche flexibler werden», sagt Kirchenratspräsident Pfarrer Christoph Herrmann. «An unserem Auftrag – der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat – ändert sich nichts. Und wir nehmen auch weiterhin unsere gesellschaftliche Verantwortung als öffentlich-rechtliche Institution wahr, in dem wir für die gesamte Bevölkerung da sind, nicht nur für unsere Mitglieder.»

Ein wichtiges Merkmal und ausgewählte Neuerungen der Kirchenverfassung
Eine Kirchenverfassung ist nicht nur oberstes kirchliches Grundgesetz. Diese Überzeugung wird in der bisherigen Kirchenverfassung zum Ausdruck gebracht und soll auch in der neuen spürbar bleiben. Mit der Präambel und dem auf unser Fundament verweisenden Bibelzitat «Ein anderes Fundament kann niemand legen als das, welches gelegt ist: Jesus Christus» (1. Korinther 3,11) wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich bei der Verfassung um eine kirchlich-theologische Grundlage handelt.

Mit der neuen Verfassung wird die rechtliche Grundlage für eine freie Kirchgemeindewahl ausserhalb der Wohnsitzkirchgemeinde gelegt. Die genauen Regelungen müssen dann in der Kirchenordnung festgelegt werden. Das Stimm- und Wahlrecht kann neu auch durch ausländische Mitglieder unserer Kirche ohne Wartefrist ausgeübt werden. Die Fusion von Kirchgemeinden wird vereinfacht. Zudem können neben den bisherigen Kirchgemeinden auch nicht an ein Territorium gebundene Kirchgemeinden entstehen und Teil der Landeskirche werden.

Erste kirchliche Volksabstimmung seit 20 Jahren
Die Volksabstimmung zur neuen Verfassung am 27. September 2020 ist die erste seit 20 Jahren in der Reformierten Kirche Baselland. Alle reformierten Mitglieder ab 16 Jahren sind aufgerufen, über die neue Kirchenverfassung abzustimmen. Der Kirchenrat und die Synode empfehlen ein Ja zur neuen Verfassung.

-> Abstimmungserläuterungen zur neuen Kirchenverfassung, inkl. neue Verfassung

-> Bestehende Kirchenverfassung (vom Juli 1952)